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Der
Euro
In der Europäischen Union gibt es unter
anderem den unbegrenzten, freien Handel mit Waren, Dienstleistungen und Kapital.
Bald wird es zur Vervollständigung dieses
Binnenmarktes auch eine einheitliche Währung geben, den EURO.
![]() 1992, in Maastricht, entschlossen sich die
Mitgliedsstaaten, nach einem 4 Jahrzehnte dauernden
Einigungsprozeß, ihre Währungshoheit an Europa abzugeben. Weil die
einzelnen Staaten sehr unterschiedliche wirtschaftliche Verhältnisse haben,
konnte man den Euro nicht sofort für die nationalen Währungen
einsetzen. Im Maastrichter Vertrag , der am 1.1.1993 in Kraft trat, legten sich
die Staaten auf ein 3-stufiges Verfahren fest.
In der 1.Stufe, die 1993 endete,
war festgelegt, daß die europäischen Finanzminister und Zentralbanken
intensiver als bisher zusammenarbeiten.
In der 2.Stufe, die 1993 anfing
und am 31.12.1997 endete, wurden die Voraussetzungen geschaffen, damit der Euro
so stabil wie die D-Mark wird.
Wegbereiter ist das
EWI[1].
Das
EWI wacht darüber, dass der Wert des Euro auf solider Basis steht. Der
wichtigste Auftrag des EWI heißt: Beobachten, ob die Staaten, denen durch
den Euro bessere Chancen auf dem Weltmarkt angeboten werden, am Stichtag Ende
1997 die Konvergenzkriterien erfüllen. Nur das ist die sichere
Eintrittskarte zum Euro. Der Euro als gemeinsame Währung kann nur
funktionieren, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mitgliedsstaaten
sich weitestgehend angeglichen haben. Das kann man messen mit den
Konvergenzkriterien
(Konvergenz
= gegenseitige Annäherung; Übereinstimmung).
In
Maastricht hat man sich auf 5 Konvergenzkriterien geeinigt.
Das
1.Kriterium ist die Preisstabilität.
Wenn
die Preise unkontrolliert nach oben gehen, sackt umgekehrt der Wert des Geldes
nach unten ab. Eine solche Inflationen trifft vor allem die Sparer und kleinen
Leute, aber auch die Wirtschaft insgesamt.
Daher
gilt seit Maastricht, wer beim Euro mitmachen will, dessen Land darf
höchstens eine
1,5%
höhere Preissteigerungsrate haben als die drei preisstabilsten Länder
der Gemeinschaft.
Das
2.Kriterium ist das Budgetdefizit.
Der
Staat darf sich jährlich höchstens um
3% des
Bruttoinlandproduktes neu verschulden. Bei verstoß drohen
Sanktionen.
Das
3.Kriterium ist die Staatsverschuldung. Die Gesamtverschuldung des
Staates darf maximal
60% des
Bruttoinlandproduktes betragen. Dieses Kriterium wurde aufgeweicht, D.h. Wenn
der Staat über 60% liegt, das sich die Verschuldung rückläufig
auswirkt.
Das
4.Kriterium sind die Zinssätze.
Die
langfristigen Zinssätze(ab 5 Jahre) dürfen den Zinssatz der drei
preisstabilsten Länder um nicht mehr als 2%
übersteigen.
Das
5.Kriterium ist die Wechselkursstabilität.
Der
Wechselkurs muss gegenüber den anderen EU-Ländern zwei Jahre lang
stabil bleiben.
Wenn
diese Konvergenzkriterien bis zum 31.12.1997 erfüllt sind, dann tritt
die 3.Stufe des Maastrichter Vertrages in Kraft.
Die
3.Stufe fing 1998 an und endet 30.6.2002. Sie beinhaltet den
Zeitplan zur Einführung des Euro bei den
Mitgliedsländern.
Der Zeitplan zur Einführung des EuroIm
Frühjahr 1998 wird die Entscheidung des Europäischen Rates
über die Teilnehmerländer getroffen. Das EWI wird zur
Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main.
Der
1. Jan.1999 ist der Stichtag für den Start der Währungsunion.
An diesem Tag wird der Kurs, zu dem die Mark in Euro getauscht wird, ein
für alle Mal festgelegt. Damit steht für den Verbraucher der
Schlüssel zur Geldumrechnung fest.
Der
Euro wird zu einer eigenständigen Währung. D.h. Es können Konten
auf Wunsch in Mark oder in Euro geführt werden.
Der
Kunde hat also die Wahl ob er Überweisungen in DM oder in Euro tätigt.
Jeder kann ein Konto in Euro führen und bargeldlos
bezahlen.
Neuer
Trend: Ab 2000 kommen auch eurotaugliche Geldkarten in Umlauf. Diese Karten
sind „ elektronische Geldbörsen „ und ersetzen, wie eine
Telefonkarte, den Münzeinwurf an vielen Automaten.
Am
1.1.2002 ist die Einführung des Bargeldes.
Die
Stückelung erfolgt in:
Cents
: 1, 2, 5, 10, 20, 50
Euromünzen
: 1, 2
Euro
– Geldscheine : 5, 10, 20, 50, 100, 500
Vom
01.01.2002 bis zum 30.06.2002 laufen beide Währungen
parallel.
Ab
dem 1.7.2002 ist das nationale Geld kein gesetzliches Zahlungsmittel
mehr. Man kann aber die DM zu jedem späteren Termin, zum 1999 festgelegten
Wechselkurs, in Euro Umtauschen.
Anmerkungen:
1.
Es wird hin und wieder davon geredet, daß die EWU verschoben werden
sollte!
Eine Verschiebung bringt die Gefahr:
Wenn
die EWU 1999 nicht startet ist die Gefahr groß, dass die
Währungsunion scheitert und die DM unter einen ungeheuren Aufwertungsdruck
gerät, der hunderte von industriellen Arbeitsplätzen kosten
kann.
2.
Man fragt sich ferner, können die EU-Länder nach dem Eintritt in die
EWU wieder
in den alten „Schulden – Schlendrian“ zurückfallen !?
Das
könnte nicht passieren, weil die Länder mit dem Start der
Währungsunion ihre geldpolitische Souveränität an die Zentralbank
abgeben.
Das
bedeutet:
Sie
können fortan kein Geld mehr drucken und keine Zentralbankkredite mehr in
Anspruch nehmen. Wer jetzt Geld in Euro braucht, muß Kredite auf dem
normalen Kapitalmarkt aufnehmen.
Dann
gilt:
Ein
Staat der seine Kredite nicht bedienen kann, gefährdet seine
Zahlungsfähigkeit. Solche Staaten ( z.B. Rußland) werden z.B. ihre
Beamten in den unbezahlten Urlaub schicken müssen, um Geld zu sparen.
Außerdem wird der Staat mit Strafen belegt.
Die
deutschen Bürger, die fürchten, ihre harte Mark in der EWU zu
verlieren, argumentieren durchaus aus einer berechtigten Position. Aber sie
müssen sich auch sagen lassen, daß die Härte dieser Mark schon
heute nicht allein in der Hand der Deutschen Bundesbank liegt.
Sie
hängt auch von der Offenheit ausländischer Märkte für
deutsche Exporte ab, die allein
30% des
deutschen Bruttosozialprodukts ausmachen. Mehr als zwei Drittel aller
deutschen Exporte gehen wiederum in europäische Länder.
Mit
anderen Worten:
Die
Härte der DM war stets auch ein Gewinn, der der wirtschaftlichen
Integration Europas zu verdanken war.
Das Eurozeichen → €[1]
Europäisches Währungsinstitut |
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